
| Auto
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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen 130 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in geschlossenen Ortschaften 50 km/h. Die Promillegrenze liegt bei 0,8. Auf Landstrassen und Autobahnen ist auch am Tage das Abblendlicht einzuschalten. Der Gebrauch von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. Auch in Italien besteht Anschnallpflicht, sowohl für den Fahrer als auch für sämtliche Beifahrer. Für die Fahrer von motorisierten Zweirädern (Mofa, Roller, Motorrad) besteht Helmpflicht. ACHTUNG: das hierzulande so beliebte Fahren über den Standstreifen der Autobahn, um am Stauende vorbei die Ausfahrt zu erreichen, wird grundsätzlich mit dem Entzug des Führerscheins bestraft! Auch wenn es nur ein paar Meter waren ..... Die Benzinpreise in Italien sind relativ hoch (Superbenzin EUR 1,17, Normalbenzin EUR 1,12 und Diesel EUR 0,91). Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Italien nur noch Normalbenzin mit Bleizusatz zu kaufen. Die Tankstellen sind werktags von 7:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr geöffnet, sonntags nur vereinzelt an Ausfallstraßen sowie auf den Autobahnen. Allerdings gibt es an vielen Tankstellen Tankautomaten, die mit 10.000 L Scheinen "gefüttert" werden können. Das Mitführen von Reservekanistern ist in Italien übrigens verboten. |
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| Einkaufen | Beim Einkaufen in Italien gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich ist anzumerken, daß die Ladenöffnungszeiten von den Komunen festgelgt werden, daher also von einem Ort zum nächsten abweichend sein können. Die Geschäfte sind normalerweise von Montag bis Samstag von 09:00 bis 12:30 Uhr und von 16:00 bis 20:00 Uhr geöffnet, die großen Supermärkte sind meistens durchgehend geöffnet, beginnen oft früher und schließen später, oft sogar auch Sonntags Vormittags. In Touristenorten und Großstädten kann es sein, daß auch kleinere Geschäfte durchgehend geöffnet haben. Als Ausgleich für den verkaufsoffenen Samstag, sind die Geschäfte allerdings oft an einem bestimmten Wochentag geschlossen, wobei die Lebensmittelgeschäfte oft an einem anderen Tag geschlossen sind als alle anderen Geschäfte. | |||||||||||||||||||||
| Feiertage | Feiertage in Italien sind der 1. und der 6. Januar, der 25. April, der 1. Mai, der 15. August, der 1. November, der 8., 25. und 26. Dezember, sowie der Ostermontag. Die ersten Sonntage im Juni und im September sind Nationalfeiertage. | |||||||||||||||||||||
| Konsulate |
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| Notrufe |
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| Post | Öffnungszeiten: normalerweise Montags bis Freitags von 08:30 bis 14:00 Uhr und Samstags von 08:30 bis 12:00 Uhr. Die Hauptpostämter in den größeren Städten sind durchgehend Montags bis Samstags von 08:30 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das Porto sowohl für einen Brief als auch für eine Postkarte beträgt in EU-Länder 800 L, in die Schweiz 900 L. Briefmarken (francobolli) erhält man außer auf der Post auch in Tabakgeschäften und Bars, die mit einem großen T gekennzeichnet sind. Päckchen müssen offen bleiben, so daß der Inhalt jederzeit kontrolliert werden kann. Für Pakete benötigt man eine spezielle Plombe, die ebenfalls in den Tabakgeschäften und Bars käuflich zu erwerben sind. |
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| Strom | Die Spannung beträgt normalerweise 230 Volt. Schukostecker sind nicht verwendbar, oft passen nicht mal die sogenannten Eurostecker. Adapter kaufen Sie am besten vor der Abreise, da sie in Italien oft nicht erhältlich sind, bzw. nicht passen. | |||||||||||||||||||||
| Telefon | Die meisten Telefonautomaten funktionieren mit Telefonkarten (scheda telefonica), die man bei den Fernsprechämtern (SIP) und in den o.g. Tabakgeschäften und Bars erhält. Die Vorwahl von Italien nach Deutschland ist 00 49, nach Österreich 00 43 und in die Schweiz 00 41. Die Vorwahl von Deutschland und der Schweiz nach Italien ist 00 39, von Österreich nach Italien 0 40. Bei Anrufen nach oder in Italien ist zu beachten, daß die Ortsvorwahl inklusive der Null immer mitzuwählen ist, sowohl vom Ausland als auch innerhalb Italiens. Die Null einer Mobilfunknummer dagegen kann ab sofort bei allen Anrufen, sowohl aus dem Ausland als auch aus Italien weggelassen werden. |
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| Tiere | Für Hunde und Katzen ist ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis mitzuführen. Der Impfschutz muß mindestens 20 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein und hat eine Gültigkeit von 11 Monaten. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. |
